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   OLG Hamm, 15.11.2012 - I-28 U 32/12   

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https://dejure.org/2012,47967
OLG Hamm, 15.11.2012 - I-28 U 32/12 (https://dejure.org/2012,47967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2012 - I-28 U 32/12 (https://dejure.org/2012,47967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2012 - I-28 U 32/12 (https://dejure.org/2012,47967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15
    Begriff mehrerer Angelegenheiten im Sinne von § 13 BRAGO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegen mehrere Angelegenheiten vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlung mit mehreren Kaufinteressenten nur eine Angelegenheit? (IMR 2013, 1101)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2013, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    Gegenüber den einzelnen Kaufinteressenten sei jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 2927) eine differenzierte Bearbeitung und Verhandlung geboten gewesen, die eine separate Abrechnung rechtfertige.

    In diesem Sinne können "differenzierte" Verhandlungen mit mehreren Personen und unterschiedlichen Verhandlungsergebnissen als mehrere Angelegenheit anzusehen sein (BGH NJW 2005, 2927).

    Selbst wenn man aber vorliegend den Verhandlungen mit den einzelnen Kaufinteressenten und der Korrespondenz mit den Vermietern einen solchen Differenzierungsgrad beimessen wollte, bliebe zu bedenken, dass ein Rechtsanwalt bei einer von ihm gewünschten Gebührenaufsplittung den Mandaten über diese entsprechend kostenintensive Vorgehensweise aufzuklären hat (BGH NJW 2004, 1043; BGH NJW 2005, 2927).

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    Selbst wenn man aber vorliegend den Verhandlungen mit den einzelnen Kaufinteressenten und der Korrespondenz mit den Vermietern einen solchen Differenzierungsgrad beimessen wollte, bliebe zu bedenken, dass ein Rechtsanwalt bei einer von ihm gewünschten Gebührenaufsplittung den Mandaten über diese entsprechend kostenintensive Vorgehensweise aufzuklären hat (BGH NJW 2004, 1043; BGH NJW 2005, 2927).

    Die Einforderung eines auftragswidrigen Honorars beinhaltet dann wiederum einen Verstoß gegen Treu und Glauben - dolo agit qui petit quod statim redditurus est -, so dass sich der Mandant auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen kann (BGH NJW 2004, 1043 - juris-Tz. 30; Fahrendorf Rnr. 1757; D. Fischer, in: Zugehör u.a. Rnr. 922).

  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00

    Schadensbegriff bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    Bei der Beurteilung der Folgen der Pflichtverletzung des Beklagten im Rahmen des § 287 ZPO kann nicht mit der erforderlichen, auf gesicherter Grundlage beruhenden überwiegenden Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2004, 1521) festgestellt werden, dass die Klägerin bei entsprechender Aufklärung über die Gebührenvereinzelung eine separate Abrechnung jeder einzelnen Verhandlung / Korrespondenz akzeptiert hätte.
  • BGH, 11.11.2004 - III ZR 101/03

    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers als anderweitige Ersatzmöglichkeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    In der Rechtsprechung wurde in dem vergleichbaren Fall, dass wegen eines Grundstückskaufvertrages mit mehreren Personen verhandelt wird, von mehreren Angelegenheiten ausgegangen (OLG Frankfurt - 1. Zivilsenat - NJW-RR 2005, 284).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    So kann die Inanspruchnahme mehrerer Schädiger eine Angelegenheit darstellen, wenn die anwaltliche Tätigkeit gleichgerichtet ist und wenn die Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammen gehören (BGH NJW 2010, 3035).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    Sofern allerdings die Reaktionen der Schädiger nicht einheitlich ausfallen und deshalb eine differenzierte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt erfordern, können aus der ursprünglich einheitlichen Angelegenheit mehrere Angelegenheiten entstehen (BGH NJW 2011, 155).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98

    Anwaltsvergütung: Voraussetzung einer einheitlichen Angelegenheit bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    Umgekehrt wurde aber auch entschieden, dass nur von einer Angelegenheit auszugehen sei, unabhängig davon, mit vielen Personen verhandelt werde (OLG Frankfurt - 9. Zivilsenat - OLGR 2007, 35).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2010 - 26 U 11/09

    Abrechnung von Honoraransprüchen aus anwaltlicher Tätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    Solange sich der Anwalt innerhalb dieses Rahmens bewegt, betreffen alle seine Tätigkeiten, mögen sie auch vielzählig, vielgestaltig und zeitaufwändig sein und sich auf verschiedene rechtliche Gegenstände beziehen, dieselbe Angelegenheit (OLG Frankfurt, Urt. 26 U 11/09 vom 08.07.2010).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    Die gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO erforderliche Honorarberechnung kann auch noch im Rahmen eines Rechtsstreits nachgeholt werden (BGH NJW 2002, 2774; Gerold/Schmidt/Burhoff RVG, 19. Aufl. 2010, § 10 Rnr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 226/98

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Anwaltshonorars

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
    Damit besteht letztlich kein Zweifel daran, dass diese Berechnung vom Beklagten herrührt, auch wenn die Klägerin persönlich nur nicht unterzeichnete Abschriften dieser Schriftsätze erhielt (OLG Düsseldorf MDR 2000, 420).
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    b) Der verfahrensrechtliche Zusammenhang wird bei einem außergerichtlichen Vorgehen gegen verschiedene Schädiger nicht schon allein dadurch gesprengt, dass an jeden Schädiger ein (eigenes) Abmahnschreiben zu richten ist (Senat, Urteile vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, AfP 2010, 469, Rn. 16; vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, AfP 2010, 573 Rn. 19; vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, NJW 2011, 2591 Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00, NJW 2005, 2927 Rn. 13 für die Verhandlungen mit mehreren Gläubigern im Zuge von Sanierungsbemühungen; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - IX ZR 312/12, AGS 2013, 323 Rn. 5, vorgehend OLG Hamm, AGS 2013, 321 Rn. 73 ff. - für Verkaufsverhandlungen mit mehreren Interessenten; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 1507 für 35 gleichlautende warenzeichenrechtliche Abmahnungen an verschiedene Gesellschaften).
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 403/17

    Anspruch des Klägers auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    b) Der verfahrensrechtliche Zusammenhang wird bei einem außergerichtlichen Vorgehen gegen verschiedene Schädiger nicht schon allein dadurch gesprengt, dass an jeden Schädiger ein (eigenes) Abmahnschreiben zu richten ist (Senat, Urteile vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, AfP 2010, 469, Rn. 16; vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, AfP 2010, 573 Rn. 19; vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, NJW 2011, 2591 Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00, NJW 2005, 2927 Rn. 13 für die Verhandlungen mit mehreren Gläubigern im Zuge von Sanierungsbemühungen; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - IX ZR 312/12, AGS 2013, 323 Rn. 5, vorgehend OLG Hamm, AGS 2013, 321 Rn. 73 ff. - für Verkaufsverhandlungen mit mehreren Interessenten; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 1507 für 35 gleichlautende warenzeichenrechtliche Abmahnungen an verschiedene Gesellschaften).
  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht in seiner

    Das Urteil setzt sich mit der gebührenrechtlichen Frage, ob die Beschwerdeführerin zu Recht mehrere Gebührenangelegenheiten zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00 -, juris, Rn. 27 ff.; Urteil vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 -, juris, Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 15. November 2012 - 28 U 32/12 -, juris, Rn. 76 ff.), nicht auseinander.
  • LG Berlin, 12.09.2019 - 27 S 17/18

    Rechtsanwaltskosten: Abmahnung von Folgeveröffentlichungen als einheitliche

    Der verfahrensrechtliche Zusammenhang wird bei einem außergerichtlichen Vorgehen gegen verschiedene Schädiger nicht schon allein dadurch gesprengt, dass an jeden Schädiger ein (eigenes) Abmahnschreiben zu richten ist (BGH, Urteile v. 27.07.2010, VI ZR 261/09, AfP 2010, 469; v. 19.10.2010, VI ZR 273/09, AfP 2010, 573; v. 01.03.2011, VI ZR 127/10, NJW 2011, 2591; vgl. auch BGH, Urteil v. 03.05.2005, IX ZR 401/00, NJW 2005, 2927 - für Verhandlungen mit mehreren Gläubigern im Zuge von Sanierungsbemühungen; BGH, Beschluss v. 06.06.2013, IX ZR 312/12, AGS 2013, 323, vorgehend OLG Hamm, AGS 2013, 321 - für Verkaufsverhandlungen mit mehreren Interessenten; OLG Düsseldorf, JurBüro 1982, 1507 für 35 gleichlautende wahrenzeichenrechtliche Abmahnungen an verschiedene Gesellschaften).
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